Im Wesentlichen besteht die Tätigkeit als Anwalt in der Beratung und Prozessstellvertretung bei kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren, da Strafverfahren oder Streitverfahren vor kirchlichen Gerichten in der Praxis kaum vorkommen. Darüber hinaus berate ich auch in Verwaltungsverfahren, sofern dies mit meiner Tätigkeit in der Personalverwaltung der Erzdiözese München und Freising vereinbar ist.

Stellung, Aufgaben und Kosten des Anwalts im kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren habe ich in einem Referat vor der Deutschen Offizialentagung eingehend erörtert. In leicht überarbeiteter Form wurde dieses Referat abgedruckt in AfkKR 165 (1996) S. 437-456

An den Gerichten im Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz bin ich entweder generell zugelassen oder erfülle die Voraussetzung für die Zulassung im Einzelfall, dies gilt auch für die deutschsprachigen kirchlichen Gerichte in Österreich und der Schweiz.

Kosten